Fuerteventura Casas

Infothek

Infothek

…unser kleiner Ratgeber zum Immobilienkauf auf Fuerteventura 

Unterschiedliche Motive stehen bei einem Kaufentscheid im Mittelpunkt, ob es um den künftigen, neuen Wohnsitz, die Urlaubsimmobilie oder Geldanlage geht, wir sind gerne Ihr Partner > und das inzwischen seit fast 20 Jahren. Zu unseren Unternehmensleitlinien zählen als oberste Priorität zufriedene Kunden. Einen wichtigen Punkt sehen wir u.a. in einer gut organisierten Kaufabwicklung, von A - Z. Mehr Details hierzu finden Sie im folgenden Text.

Nach Ihrer Kaufentscheidung stehen folgende Punkte an:

1.Beantragung der N.I.E – Nummer

Jeder Ausländer, der in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, sollte frühzeitig einplanen eine N.I.E–Nummer (número de identificación de extranjeros) zu beantragen. Ohne deren Besitz können Sie Ihre Immobilie nicht in das Eigentumsregister eintragen lassen. Nicht nur für den Notartermin, sondern u.a. auch für den Abschluss einer Versicherung oder der Anmeldung eines Kfz wird die N.I.E–Nummer benötigt. Sie können die N.I.E-Nummer auf Fuerte, gerne mit unserer Unterstützung, bei der Ausländerabteilung der Policia Nacional beantragen. Hierbei müssen einige Regularien beachtet werden, weshalb wir seit Jahren die Zusammenarbeit mit einer ansässigen Gestoria in Anspruch nehmen. Einer Beantragung bei der spanischen Botschaft bzw. den Konsulaten im Heimatland steht nichts entgegen. Letzte Erfahrungen haben gezeigt, dass sich auch hier die Laufzeiten auf nur noch ca. 4 Wochen verkürzt haben.

  1. Eröffnung eines Bankkontos bei einer spanischen Bank

Vor Jahren gab es, ohne Alternative, nur den Weg eines spanischen Kontos:

-Zur Zahlung des Restkaufpreises mittels Bank bestätigtem Scheck beim Notar

-Ummeldung der laufenden Kosten wie Wasser, Strom etc. auf dieses Konto

-Angefangen von Anfrage einer Hypothek, reines Bankkonto mit oder ohne  Online-Banking, Kreditkarte usw. 

                                  Die spanischen Banken vor Ort bieten weit reichende Leistungen, die europäischem Standard entsprechen. Wer seine Planungen lieber ohne ein spanisches Konto macht, hat seit einigen Jahren natürlich eine funktionierende Alternative Dank SEPA. Anzahlung, sowie Restzahlung bei Kauf der Immobilie mit Transferangaben IBAN + BIC ermöglichen bei Vorlage Notar, den Nachweis der geleisteten Zahlungen zum Erwerb der Immobilie. Abbuchung laufender Kosten wie z. Bsp. Wasser, Strom, Grundsteuer etc. sind ebenso vom Konto Ihres Heimatlandes möglich.

  1. Rechtsverbindliches Kaufversprechen / Anzahlung

In Spanien binden sich Verkäufer und Käufer vor der notariellen Beurkundung mit einem privatschriftlichen Kaufvertrag. Dieser privatschriftliche Kaufvertrag beinhaltet (um den Bindungswillen zu unterstreichen) eine Anzahlung des Käufers in Abhängigkeit des Preises der Immobilie von ca. 5.000,- €, eingehend bei dem Verkäufer, direkt nach beidseitiger Unterzeichnung. Geleistete Anzahlungen sind natürlich Bestandteil des Kaufpreises! Danach erfolgt, in der Regel, innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen eine weitere Anzahlung (wobei in Addition 10% des Kaufpreises) üblich sind. Die notarielle Beurkundung findet, nach beidseitiger Abstimmung, meist innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung statt. Der privatschriftliche Kaufvertrag regelt alle Vertragsbedingungen, bis hin zu den Details…ebenso die Folgen bei Nichterfüllung.

  1. Nebenkosten beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Bei dem Kauf einer Immobilie auf Fuerteventura entstehen natürlich auch Nebenkosten. Im Anhang ein Beispiel einer Immobilie mit einem Wert von 150.000,- €. Unterm Strich können Sie von ca.9% Nebenkosten ausgehen.

Nebenkosten bei Erwerb > Gebrauchte Immobilie             

Kaufpreis der Immobilie

     

150.000

Übertragungssteuer
( ITP )  X

 

6,50%

 

9.750

Kaufabwicklung

 

circa

 

1.200

Notar-Honorar

 

circa

 

900

Registerkosten

 

circa

 

600

Nebenkosten gesamt

 

8,30%

 

12.450

Kaufpreis gesamt

     

162.450

    X Neues Gesetz zur Bemessungsgrundlage der Übertragungssteuer in 2022 verabschiedet: Steuersatz, wie gehabt 6,5 %. Nach Ermittlung aktualisierter Katasterwerte bei Verkauf, erfolgt Berechnung über einen der beiden Parameter!
  1. Steuern, Strom, Wasser, Telefon, Eigentümergemeinschaft…

Unsere Kaufabwicklung: Wie ein Kunde es nannte „Wunschlos-Glücklich-Paket“. Da wir uns nicht anmaßen in allen Dingen perfekt zu sein, bevorzugen wir die enge Zusammenarbeit einer externen Gestoria.

Wir sorgen dafür, dass alle notwendigen Dokumente zum Notartermin vorliegen, Ihre Wunschimmobilie ist von uns gecheckt und bis zum Notartermin frei von Lasten. Wir begleiten Sie zu dem Notartermin und stehen (spanisch, englisch, deutsch) bei jeglichen Rückfragen zur Verfügung.

Nun beginnt ein weiterer Vorteil für Sie: Bei Notar findet eine Übersetzung des Vertrages statt, die auch in der Kaufurkunde durch Unterzeichnung dokumentiert wird. Im Nachgang arbeitet unser externer Profi auf seinem Spezialgebiet: angefangen von der Abholung der Urkunde, Abführen der Steuern (mit Ihrer Abstimmung), anfallenden Ummeldungen mit allen Behördengängen …, damit Sie vom ersten Tag an Ihre Immobilie genießen können.

Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch in unserem Büro in Costa Calma.

Fuerteventura Casas, CC El Palmeral, Local 49, 35627 Costa Calma

Tel. 0034 630 700 709+ 669 888 292. Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.
Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.
Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.
Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.
Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.